1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Jedem Benutzer des TiLu Adventure Forest obliegt es, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen vor Betreten und Benutzen des TiLu Adventure Forest zu lesen, sein
Einverständnis mit dem Bezahlen des Eintrittsgeldes zu bestätigen und deren Einhaltung strikt zu befolgen. Im Falle der Benutzung durch Minderjährige müssen die Aufsichtspersonen (mindestens 18 Jahre) die Benutzungsregeln dem Minderjährigen zur Kenntnis geben und ihn zur strikten Beachtung anhalten. Die schriftliche Bestätigung hat durch
den Erziehungsberechtigten bei Schulklassen, Kindergeburtstagen und Gruppen zu erfolgen. Hierbei ist die Namensangabe des Erziehungsberechtigten oder Beauftragten
sowie des minderjährigen Teilnehmers erforderlich. Bei minderjährigen Benutzern sind die Aufsichtspersonen für die Aufsicht während des Besuchs und für die Begleitung
während des Begehens des Abenteuerparks allein verantwortlich.
2. HAFTUNG
Die TiLu Adventurre UG als Eigentümer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Der Veranstalter haftet nicht bei Verlust, Diebstahl
und Beschädigung von Eigentum. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Eigentümer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters bzw. mit der Leitung
betrauter Personen. Es gibt keine Garantie für einen subjektiv vorgestellten Veranstaltungserfolg. Der Eigentümer haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte
Veranstaltungsvorbereitung und Abwicklung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistungen. Für die Teilnahme besteht über den Veranstalter eine Haftpflichtversicherung. Bei Verletzungen durch Schraubverbindungen, Seile, Karabiner, Holzsplitter, Teile der Parcours, Äste, unwegsames Gelände usw. oder bei Beschädigungen bzw. Diebstahl (z.B. Kleidungsstücke, Kameras etc.) übernimmt der Eigentümer keine Haftung.
Der Eigentümer haftet nicht bei Nichteinhaltung der AGBs oder panischen Anfällen, die von einem oder mehreren Teilnehmern verursacht werden. Unfälle, Sachschäden und
Verletzungen müssen unverzüglich gemeldet werden.
3. DURCHFÜHRUNGSRISIKO
Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Die Begehung des TILu Adventure Forest beinhaltet bei Nichtbeachtung der Sicherheitsregeln die Gefahr eines tödlichen Absturzes.
4. TEILNAHMEVORAUSSETZUNG
Voraussetzung für den Zutritt zum Kletterwald ist, dass die Teilnehmer weder an einer Krankheit noch an einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden,
die beim Begehen eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder für Dritte darstellen kann. Personen mit Einschränkungen können teilnehmen, sofern das Sicherheitspersonal in
Kenntnis gesetzt ist. Zur Sicherheit aller Beteiligter entscheidet der Sicherheitstrainer über die Teilnahme oder ggf. notwendigen Änderungen für den Ablauf. Jedem Benutzer
des Kletterwaldes obliegt es, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen vor Betreten und Benutzen des Kletterwaldes zu lesen, sein Einverständnis
mit dem Bezahlen des Eintrittsgeldes zu bestätigen und deren Einhaltung strikt zu befolgen. Im Falle der Benutzung durch Minderjährige müssen die Aufsichtspersonen die
Benutzungsregeln dem Minderjährigen zur Kenntnis geben und ihn zur strikten Beachtung anhalten. Die schriftliche Bestätigung hat durch den Erziehungsberechtigten zu
erfolgen. Hierbei ist die Namensangabe des Erziehungsberechtigten oder sowie des minderjährigen Teilnehmers erforderlich.
Bei minderjährigen Benutzern sind die Aufsichtspersonen für die Aufsicht während des Besuchs und für die Begleitung während des Begehens des Abenteuerparks allein veantwortlich. Personen die unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Drogen stehen, sind nicht berechtigt den Kletterwald zu betreten. Die Mindestgröße liegt bei
1,10 m und das Höchstgewicht bei 130 kg.
5. SICHERHEIT
Vor dem Begehen hat jeder Teilnehmer an den gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitseinweisungen teilzunehmen. Personen, die sich nicht in der Lage fühlen, die
vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung der Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme im Kletterwald verzichten. Die beiden Sicherheitskarabiner müssen immer im Sicherheitsseil eingehängt sein. Zwar wird dies bereits durch das Sicherungssystem gewährleistet, jedoch darf dieses weder manipuliert noch beschädigt noch sonst außer Kraft gesetzt werden. Während des Umhängens darf nur ein Sicherheitskarabiner aus dem Sicherheitsseil ausgehängt werden. Jede Aufgabe zwischen
den Baumpodesten darf immer nur von einer Person begangen werden. Auf den Podesten dürfen sich maximal drei Personen aufhalten.
Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung und/oder Verstößen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die betreffenden Teilnehmer ohne Erstattung des Eintrittsgeldes auszuschließen. Jegliche Gegenstände, wie Schmuck, Kamera, Mobiltelefon, Getränkeflaschen, Taschen etc., die eine
Gefahr für den Teilnehmer selbst und für Andere darstellen können, dürfen beim Begehen nicht mitgeführt werden. Lange Haare sind in geeigneter Weise kurz zu Binden (z.B.
Haargummi), um ein Verklemmen an den Elementen, Seilen und Karabinern zu verhindern. Auf der gesamten Anlage und im gesamten Wald gilt absolutes Rauchverbot. Für
Teilnehmer, die eine Sicherheitsausrüstung tragen, gilt ein generelles Rauchverbot und sie haben sich von offenem Feuer und Glut fernzuhalten.
Kinder bis 14 Jahren müssen in den Parcours des Kletterwaldes von einer Aufsichtsperson begleitet werden. Bei Vorliegen der Einverständniserklärung des Erzihungsberechtigten können in Abhängigkeit vom Alter mehrere Kinder unter 14 Jahren von einem Erwachsenen begleitet werden, sofern in der Gruppe zusammen geklettert
wird. Dabei kann eine mitkletternde Aufsichtsperson maximal 3 Kinder unter 10 Jahren und 5 Kinder von 10-14 Jahren begleiten, die Zahl erhöht sich auf 5 (unter 10 Jahren)
bzw. 8 (von 10 bis 14 Jahren) mit einer zusätzlichen Aufsichtsperson am Boden.
6. AUSRÜSTUNG
Die Sicherheitsausrüstung, die zur Begehung des Kletterwaldes nötig ist, wird vom Veranstalter gestellt. Diese Ausrüstung bestehend aus einem Sicherheitshelm, einem Komplettsicherheitsgurt und dem Smart Belay X (2 Verbindungsmittel mit jeweils einem Karabiner), ist Eigentum der TiLu Adventure UG. Sie ist nicht übertragbar und darf
während der Begehung des Kletterwaldes mit Ausnahme des Toilettenbesuches oder einer Raucherpause nicht abgelegt werden. Beschädigungen oder Auffälligkeiten müssen
direkt dem Sicherheitspersonal gemeldet werden. Die Ausrüstung ist nach den Anweisungen des Personals zu verwenden, im Zweifel muss ein Sicherheitstrainer gefragt werden. Bei Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch oder Vorsatz sowie bei Verlust der Ausrüstung besteht Schadensersatzpflicht gegenüber dem Eigentümer. Diebstahl
wird in jedem Fall angezeigt.
7. WETTER UND HÖHERE GEFAHR
In Situationen, die die Sicherheit der sich auf der Anlage befindlichen Personen gefährden, wie Gewitter, Sturm, Feuer etc., behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Betrieb
einzustellen. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Eine Haftung aufgrund witterungsbedingter geänderter Öffnungszeiten
schließt der Eigentümer ausdrücklich aus.
8. RÜCKTRITT
Sollte ein Teilnehmer die Begehung des Kletterwaldes frühzeitig beenden, z. B. bei Angst oder Unvermögen, kann eine Rückerstattung des Eintrittspreises nicht
erfolgen. Gruppenanmeldungen sind nach unserer Bestätigung verbindlich. Für jeden reservierten Teilnehmer, welcher nicht am Klettern teilnimmt wird eine Reservierungsgebühr von 5,- € erhoben.
9. NUTZUNGSDAUER
Die Eintrittskarte gilt 2,5 Stunden an einem Tag, d.h. die komplette Sicherheitsausrüstung muss 2,5 Stunden nach Aushändigung wieder zurück gegeben werden. Bei verspäteter
Rückgabe werden Nachzahlungen in Höhe von 5,- € pro angefangener Stunde und Person fällig. Das Verlassen des Kletterwaldgeländes mit der Sicherheitsausrüstung ist verboten.
10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlung erfolgt bar oder per ec Karte vor dem Begehen des Kletterwaldes. Auf Wunsch kann eine Rechnung von Seiten der TiLu Adventure UG vor dem Besuch ausgestellt werden, die
bis zum Veranstaltungstermin zu begleichen ist.
11. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND ist Kaiserslautern
12. DATENSCHUTZ
Als Betreiber des Kletterwaldes erhebt die TiLu Adventure UG nur die Daten, die notwendig sind, um den Kletterwald auf höchstem sicherheitstechnischen
Niveau betreiben zu können. Die zur Verfügung gestellten personenbezogene Daten werden nur zur Beantwortung von Anfragen, zur Abwicklung geschlossener Verträge und
zur Bestätigung Teilnahme erhoben. Personenbezogenen Daten werden an Dritte nicht herausgegeben. Sollten Sie mit uns per E-Mail Kontakt aufnehmen, ist ihre Mail mit
Adresse nur zum Nachvollziehen unseres Schriftverkehrs gespeichert. Sie werden unaufgefordert keine Mail von uns erhalten, außer Sie haben ausdrücklich ihr Einverständnis
erklärt. Sie haben das Recht die Speicherung der Adressen im e-Mailverkehr oder Buchungskalender, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der
Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Auskunftsrecht: Gerne geben wir
Ihnen Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten persönlichen Daten. Wenn Sie Fragen zur Behandlung Ihrer Daten haben, genügt eine Email.
13. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten Einzelbestimmungen diese AGBs unwirksam werden oder sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
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